So sichern Sie Treppenlift-Zuschüsse von Krankenkasse und Pflegeversicherung
Sorgenfrei und selbstständig zu Hause
Das eigene Zuhause, ein Ort der Geborgenheit und Selbstständigkeit. Doch mit dem Alter oder bei gesundheitlichen Einschränkungen kann das Treppensteigen zur Herausforderung werden. Ein Treppenlift bietet hier die perfekte Lösung, um Sicherheit und Mobilität zu erhalten. Die gute Nachricht: Krankenkassen und Pflegeversicherung unterstützen Sie bei den Kosten!
Erfahren Sie in diesem Artikel, wie Sie diese Zuschüsse einfach und unkompliziert beantragen können.
Treppenlift: Der Schlüssel zur ungehinderten Lebensfreude
Ein Treppenlift ist mehr als nur eine praktische Erfindung – es ist der Garant für ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden. Mit seiner Hilfe können Sie Ihr Zuhause weiterhin ohne Sorgen und mit aller Freiheit nutzen. Und das Beste? Die Anschaffung muss nicht zwingend vollständig aus dem eigenen Budget bezahlt werden.
Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Unterstützung von Krankenkasse und Pflegeversicherung in Anspruch nehmen können.
Pflegeversicherung: Zuschuss für mehr Selbstständigkeit
Die Pflegeversicherung hilft, Ihre häusliche Situation zu verbessern und Ihre Unabhängigkeit zu bewahren. Ein Treppenlift zählt zu den anerkannten Wohnraumanpassungen. So geht's:
- Pflegebedarf klären: Lassen Sie Ihren Pflegebedarf durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder eine anerkannte Pflegeberatungsstelle bestätigen.
- Antrag für Wohnraumanpassung stellen: Senden Sie Ihrer Pflegekasse einen Antrag für die Anpassung Ihres Zuhauses, in dem Sie den Bedarf und die Notwendigkeit eines Treppenlifts hervorheben.
Unsere Unterstützung bei der Antragstellung:
Lassen Sie uns Ihnen helfen! Unsere Experten von Leoba Liftsysteme unterstützen Sie gerne bei der Erstellung des Antrags.
Mögliche Höchstbeträge bei den Pflegestufen
Die Pflegeversicherung bietet für die Maßnahme der Wohnraumanpassung bis zu 4.180 Euro an, wenn eine Pflegebedürftige in den Pflegegraden 1 bis 5 untergebracht ist., sogar bis zu 8.360 Euro bei pflegebedürftigen Eheleute. Wenn mehrere Personen in einer gemeinsamen Wohnung leben, kann jeder Pflegebedürftige den Zuschuss beantragen. Insgesamt kann eine Wohngruppe bis zu 16.720 Euro erhalten.
Krankenkasse: Unterstützung für Ihre Gesundheit
Auch Krankenkassen bieten unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse für notwendige Hilfsmittel, einschließlich Treppenliften. Der Prozess ist überschaubar:
- Ärztliche Verordnung einholen: Lassen Sie von Ihrem Arzt eine Verordnung für einen Treppenlift als medizinisch erforderliches Hilfsmittel ausstellen.
- Antrag an die Krankenkasse senden: Stellen Sie mit der ärztlichen Verordnung einen Antrag auf Zuschuss bei Ihrer Krankenkasse.
Unsere Unterstützung bei der Antragstellung:
Wir helfen Ihnen auch hier! Unsere Experten unterstützen Sie bei der Erstellung des Antrags.